Verwaltungsgericht Berufungen

Rechtsmittel neu / Beschwerden seit 01.01.2014 an das Verwaltungsgericht in Bausachen, Wasserrechtsangelegenheiten, Verkehrstrafen, Führerschein und viele andere Verfahren in Verwaltungsrechtssachen.

Verwaltungsangelegenheiten sind beispielsweise Baubewilligungsverfahren, Einsprüche von Nachbarn in Baubewilligungsverfahren wegen ungebührlicher Lärmbelästigung oder Gestank; Wasserrechtsverfahren; Straßenverkehrsangelegenheiten, wie Verwaltungsstrafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. alle Verwaltungsstrafen, welche die Bezirkshauptmannschaft oder Polizei ausspricht, die Führerscheinangelegenheiten, alle Angelegenheiten des Arbeitsmarktservice, Geldstrafen jeder Art, wie auch Finanzstrafen.

In all diesen verwaltungsbehördlichen Verfahren ist nun nach der Entscheidung der ersten Instanz (z.B. Bezirkshauptmannschaft) als Rechtsmittel eine binnen vier Wochen einzubringende Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht bzw Bundesverwaltungsgericht bzw Bundesfinanzgericht zulässig.

Es werden damit viele Instanzenzüge, welche früher bis zum Bundesministerium gingen, abgeschafft und durch ein neues zweistufiges Rechtschutzsystem abgelöst.

Dieses Rechtschutzsystem sollte für einen schnelleren und auch qualitativ hochwertigeren Rechtschutz und somit für die Interessen der Bürger sorgen, weil beim Verwaltungsgericht auch unabhängige Richter und Richtersenate entscheiden.

Nachdem unsere Kanzlei auch viel im Verwaltungsrechtsbereich tätig ist (Agrarrechtliche Angelegenheiten, Wasserrecht, gewerbliches Betriebsanlagenrecht, Baurecht und baubehördliche Verfahren, Flächenwidmung und Raumplanung) können wir Sie gerne fachkundig in solchen Verfahren vertreten und unterstützen.

 

Dr. Klaus Hirtler

Rechtsanwalt Gesellschaft m.b.H.
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