Beratung und Vertretung vor Wasserrechtsbehörden, Zivilgerichten, außergerichtliche Klärung in Fragen des Wasserrechtes nach Wasserrechtsgesetz 1959 und Dienstbarkeitsrecht (Wasser Servitut), insbesondere in
Verfahren wegen Gewässerverunreinigung
Fischereischäden
Festlegung von Wasserschutzgebieten, Wasserschongebieten
wasserrechtlichen Enteignungsverfahren und Entschädigungs- verfahren, Angelegenheiten der wasserrechtlichen Zwangsrechte und Enteignungen; Angelegenheiten der Wassergenossenschaften und Wasserverbände; Wassernutzung an öffentlichen Wässern und Privatgewässern, Grundwasser
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