Einvernehmliche Grenzfestlegung
Grenzverhandlung und Grundeigentum
Der Oberste Gerichtshof hat nun (28.01.2011, 6 Ob 256/10f) entschieden, dass bei Grenzverhandlungen - wenn der Zivilingenieur für Vermessungswesen zu Verhandlungen lädt und dann von den beteiligten Grundeigentümern ein Protokoll unterschrieben wird – dass eine solche Vorgehensweise einen Vergleich mit konstitutiver (rechtsbegründender) Wirkung darstellt.
Damit können durch die neue Grenze auch die Eigentumsverhältnisse verändert bzw Eigentum neu begründet werden, wenn ein Streit über die Grenz vorlag.
Damit wird man also unmittelbarer Eigentümer und stellt dies einen Fall der Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes im Grundbuch dar.