Wenn ein Arzt erkennt, dass bestimmte weitere ärztliche Maßnahmen erforderlich sind (Krankenhauseinweisung) dann hat er den Patienten auf deren Notwendigkeit und die Risiken ihrer Unterlassung hinzuweisen.
Wenn nach dem Krankheitsbild eine sofortige ärztliche Versorgung im Krankenhaus gewährleistet sein muss, muss der Arzt darauf eindringlich aufmerksam machen, auch wenn er dem Patienten nicht medizinische Einzelheiten mitteilen muss.
Er hat jedoch eindeutig und unter Hinweis auf mögliche schwerwiegende Folgen den Krankenhausaufenthalt anzuraten.
Ausgehend von diesen Kriterien ist die vom Arzt erteilte Aufklärung (Blutungen, Krämpfe, Folgen für das Kind bei Nichtbefolgung der Krankenhaus-Einweisung) aus der Sicht eines durchschnittlich sorgfältigen Patienten ausreichend und die Notwendigkeit einer raschen Spitalsbehandlung zu erkennen.
Dr. Klaus Hirtler Rechtsanwalt Gesellschaft m.b.H.
8700 Leoben, Krottendorfer Gasse 5/I, Tel 03842 42145
www.ra-hirtler.com, office@ra-hirtler.com
|